Das Steuersystem der Schweiz
Wie fast alle Länder dieser Erde erhebt auch die Schweiz zahlreiche Steuern. Während uns viele davon wie beispielsweise die Tabaksteuer, Biersteuer und Mineralölsteuer als Verbrauchssteuern nur indirekt betreffen, ist vor allem die Einkommensteuer für Arbeitnehmer und selbstständigerwerbende natürliche Personen interessant.
Einkommensteuer
Das Besondere in der Schweiz: Die Einkommensteuer natürlicher Personen wird sowohl auf Bundesebene als auch durch die Kantone und Gemeinden erhoben. Hierdurch ergeben sich deutliche Unterschiede - nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern eben auch von Gemeinde zu Gemeinde.
Vermögenssteuer
Die Vermögensteuer wird durch Kantone und Gemeinden erhoben -allerdings erst ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 97'000 oder mehr. Je nach Kanton und Gemeinde schwanken die Steuersätze zwischen 1,3 ‰ und 10,1 ‰.
Steuern für Unternehmen / juristische Personen
Neben natürlichen Personen, also Privatpersonen, werden auch Unternehmen, sogenannte juristische Personen, besteuert. Hierzu zählen folgende Rechtsformen:
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen etc.
Relevant sind hier die Gewinnsteuer auf Bundesebene sowie die Kapitalsteuer auf kantonaler Ebene.
Wichtig: Einzelunternehmen / Einzelfirmen werden als natürliche Person besteuert.
Gewinnsteuer
Die erzielten Einkünfte von Kapitalunternehmen, nach Berücksichtigung sämtlicher legitimer geschäftlicher Aufwendungen, unterliegen der Besteuerung auf sowohl nationaler als auch regionaler und kommunaler Ebene.
Kapitalsteuer
Zusätzlich zur Besteuerung der Einkünfte juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Gewinnsteuer) unterliegt auch ihr Eigenkapital der Besteuerung. Hierzu gehören das Grundkapital, das Aktienkapital sowie ausgewiesene Rücklagen.
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